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   BVerwG, 30.06.1969 - IV B 49.69   

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BVerwG, 30.06.1969 - IV B 49.69 (https://dejure.org/1969,2157)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1969 - IV B 49.69 (https://dejure.org/1969,2157)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1969 - IV B 49.69 (https://dejure.org/1969,2157)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.03.1969 - IV B 2.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1969 - IV B 49.69
    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß im bundesrechtlichen Erschließungsrecht lediglich der Inhalt der Beitragsforderung, ihr Schuldner und die Fälligkeit des Beitrages geregelt werden, während sich das Schicksal der Beitragsforderung im übrigen aus landesrechtlichen Vorschriften über gemeindliche Abgaben ergibt, insbesondere auch hinsichtlich der Verjährung oder Verwirkung dieser Forderung (Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG IV B 2.69 -).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Dies gilt nicht nur für diese Ansprüche selbst (bezüglich deren Verjährung vgl. u.a.Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG IV B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1 undUrteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 84-92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 20 [25]), sondern auch für Ansprüche auf Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Erschließungsbeiträgen und Vorausleistungen (vgl. dazuBeschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 49.69 -).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81

    Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher

    Im übrigen ergibt sich das Schicksal der in dem Bundesbaugesetz vorgesehenen Ansprüche aus landesrechtlichen Vorschriften (vgl. Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG IV B 2.69 -) Dies gilt nicht nur für diese Ansprüche selbst (bezüglich der Verjährung vgl. u.a. Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG IV B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1 und Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 84.92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 20 [25]), sondern auch für Ansprüche auf Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Erschließungsbeiträgen und Vorausleistungen (vgl. dazu Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 49.69 -).
  • BVerwG, 22.08.1972 - VII B 29.71

    Vermögensverschiebung als Voraussetzung des öffentlich-rechtlichen

    Im übrigen beurteilt sich der in Frage stehende Erstattungsanspruch - genauso wie seine Kehrseite, der Leistungsanspruch des Beklagten auf die landes- und ortsrechtlich geregelte Kanalanschlußgebühr - nach irrevisiblen Recht (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 49.69 - betreffend Erstattung zu Unrecht gezahlter Erschließungsbeiträge), das vom Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nicht überprüft werden kann.
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